09
Dez
2008
AlexZ
Abgelegt unter:

Unglaubliche Deutungsvielfalt

Herr Z. äußerte kürzlich:

Wenn das verfassungsrechtlich zulässig ist, werde ich sehr ernsthaft erwägen, ob ich dieses Amt weiterführe

Aufgrund der Wortwahl in diesem Ausspruch fühle ich mich gemüßigt, bei der Deutung Krümel zu kacken auch diese Möglichkeit in Betracht zu ziehen:

Sagt er denn damit nicht, dass er zunächst grundsätzlich vor hat, zurück zu treten, jedoch für den Fall, dass DAS zulässig ist, eventuell erwägt, das Amt weiterzuführen?

(Ich lasse mich doch jetzt nicht von diesem Wörtchen "ob" irritieren)

[via lawblog, RA-Blog, Niggemeier]