17
Okt
2006
AlexZ
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Fuck Sonntagsfahrverbot-Gesetzeslücke

Hinlänglich bekannt ist ja das in Deutschland geltende Sonntagsfahrverbot für LKWs. Welche witzigen Nebenerscheinungen diese gesetzliche Regelung hat, durfte ich letzten Sonntag erfahren. Für mich waren Sie eigentlich weniger witzig, aber die beiden Polizisten haben die ganze Zeit ihren Spaß. Übers Wochenende hatte ich mich bereiterklärt, einen neu erworbenen Anhänger abzuholen und quer durch die halbe Republik zu schippern. Nichts aufregendes, 500 Kilometer hin, 500 zurück, und ich konnte zwischendurch noch meine Eltern besuchen. Jedenfalls machte ich mich Sonntag Mittag, bei schönstem Sonnenschein auf den Rückweg, mit dem neu erworbenen Hänger. Nach etwa 200 Kilometern dann zu ersten Mal an die Tanke, denn das kleine blaue Luder schluckt verdammt viel, wenn was hinten dran hängen hat vom Format einer Schrankwand in Übergröße. Hat auch gut geklappt, ich Rolle an, um den Rastplatz hinter verlassen, als ein nettes grünes Männchen Konversation mit mir wünscht und ich, ebenfalls nett, das Angebot nicht abschlage, anhalte und nach dem Begehr frage. "Sie wissen, was sie falsch gemacht haben?" Ähem, nö, das heißt, vom eventuell kaputten Rücklicht kann er ja nichts wissen, denn ich hatte es ob der gut beleuchteten Situation nachmittags nicht an - denke ich so bei mir und sage: "Äh, ja vielleicht wegen des Anhängers?" "Es hat damit zu tun", meint er und während sein grinsender Kollege dazukommt, fordert er die Papiere. Ich kann mich gar nicht erinnern, jemals mit Papieren gefahren zu sein, die so tip top in Ordnung waren und machte mir keine Sorgen. "In ihrer Zulassung steht, sie fahren ein LKW, geschlossen..." - 'Na und, denke ich, bringt doch nur dem Finanzamt weniger Einnahmen!' - "... und sie fahren hier mit einem Anhänger. Das bedeutet, sie fallen unter das Sonntagsfahrverbot!" Und während er das sagt, blinzelt er immer aufgeregt mit einem Auge. Ich weiß jetzt gar nicht, was er mit dem Blinzeln meint, will er mich nervös machen, veralbern oder zeigen, wie wichtig ihm die Sache ist? Der Andere lächelt unverändert so nett, als wären die beiden das Glückwunschkomitee für den Lotto-Jackpot-Gewinn. Ich gehe fest davon aus, das sie sich innerlich über meinen dämlichen Gesichtsausdruck kaputt gelacht haben. Nachdem geklärt war, dass ich LKW-Fahrer bin und die Fahrverbotsregelungen einzuhalten habe (vgl. §30 Straßen-blabla-verordnung [1]), verabschieden sich beide mit: "Dies ist eine mündliche Verwarnung. Wir haben sie hiermit belehrt. Sollten sie von uns oder einem Kollegen angehalten werden, wird es wohl nicht bei einer mündlichen Verwarnung bleiben..." Öhm - ich bin kein Raubsonntagsfahrer - ehrlich! "Also lassen sie sich nicht erwischen... Wir sind dann weg..." Hö? Erst einschüchtern und dann so schelmisch sein? Ich muss noch dazu sagen, dass ich im Allgemeinen ein sehr vorsichtiger Mensch... also ein Hasenfuß bin. Aber jetzt über XX Stunden hier rumstehen, das geht auch nicht. Also will ich jetzt ganz und gar nicht behaupten gewartet zu haben, bis die beiden weg waren plus einer Sicherheitsspanne von XX Minuten um danach loszupirschen, sondern man könnte vielmehr vom Tankwart bestätigen lassen, dass ich nach großzügiger Zeitpunktsbestimmung gegen 22 Uhr losgefahren bin. Also, geneigter Leser, die Moral von der Geschichte ist, Murphys Gesetz wirkt nicht nur im Internet, sondern auch auf dem Autobahnnetz.

[1] In der Bestimmung fehlt an der Stelle, wo es um LKW mit Anhänger geht, eben jene Angabe, das die Bestimmung nur für Gespanne über 7,5 Tonnen gilt und somit quasi für alle LKWs mit Anhänger, egal wie schwer, anzuwenden ist. So haben die beiden mir das erklärt, und es haben beide gegrinst.