Spaß mit Ebay
Disclaimer: ich bin nicht abgemahnt worden, jedoch erfahre ich aus meinem Umfeld von ziemlich haarsträubenden Geschichten[1].
Mit Ebay kann man Geld verdienen. Dies gilt nicht nur für Verkäufer, sondern mittlerweile auch für Anwälte. (gääähn - der ist ja alt - ich würde es mir auch lieber andere Märchen erzählen lassen)
Abmahnungen sind ja per se nicht böse und oft ein guter Weg, Gerichtskosten zu vermeiden. Die meisten Anwälte sind keine Heuschrecken sondern helfen einem in rechtlichen Angelegenheiten. Den Glauben daran kann man schonmal verlieren. Spätestens nach der dritten Abmahnung für die gleiche Sache zweifelt man schon an das Gute im Menschen.
Beim aktuellen Abmahnfall ist, schaut man mal etwas drum herum, selbst das Feigenblatt der Rechtmäßigkeit weggelassen worden. Die Ansage ist ganz klar: ICH WILL GELD UND MIR IST SCHEISSEGAL, WIE OFFENSICHTLICH MEINE HABGIER DABEI ZUM VORSCHEIN KOMMT.
Ebayer A handelt gewerblich mit Edelstahlgartenzwergen*. Nach einer Abmahnung durch einen Verbraucherschutzverein hat er gelernt, dass ein ordentliches Impressum mit Widerrufsbelehrung zu einem Ebay-Auftritt gehört wie Salz auf das Frühstücks-Ei.
Anwalt B ist sehr erfahren hat etwas Ahnung vom Verbraucherschutz und noch ein paar freie Termine die Woche. Außerdem hat er sich ein paar Wochen früher einen neuen Rechner geleistet und das Internet kennengelernt. Dabei ist ihm aufgefallen, und im TV kam es ja auch schon, dass bei Ebay was zu verdienen ist.
Nun denn, Anwalt B g**gelt ein bisschen und erstellt sich dann eine Liste mit möglichen abmahnwürdigen Opfern Verkäufern ohne ordentlicher Widerrufsbelehrung.
Fehlt jetzt nur noch eine Sache: abmahnen dürfen nur u.a. Mitberwerber. Also geht Anwalt B zu seinem altem Kumpel E*ayer C und schlägt ihm vor, etwas mehr Geld bei E*ay zu verdienen als die paar Piepen, die er derzeit mit seinem Ramsch macht.
Der Rest ist einfach einfach. Flugs eine Auktion erstellt, in der Stahlgartenzwerge (ohne Edel-) vom dem örtlichen Ramschmarkt angeboten werden - und schau mal da, ein Mitbewerber was born.
Also nochmal deutlich: Bisher verkaufte Mister C nur Filzlatschen, leere Klebtuben, alte Fahrradpedalen etc. als gewerblicher Anbieter, ohne Widerrufsbelehrung, ohne Gewährleistung, ohne Ahnung von Ausdruck, Rechtschreibung und Grammatik.
Plötzlich hat er Perle des Webdesigns, eine 1a Stahlgartenzwergauktion mit allerfeinster Widerrufsbelehrung in Schönschrift inklusive Änderungen nach den jüngst ergangenen Urteilen. Und zwei Tage nach Start der Auktion flattert ein Schreiben seines Anwaltes, eine Abmahnung nebst Kostennote beinhaltend, bei Verkäufer A rein.
Es ist wirklich, wirklich schwer, nicht den Gedanken zu hegen, hier würde eine Abmahnung rechtsmißbräuchlich zum Zwecke der Gebührenerhebeung eingesetzt. Und da der zeitliche Verlauf so offensichtlich zeigt, wie skrupellos mittlerweile ans Werk gegangen wird, kann man erahnen, wohin die künftige Entwicklung gehen wird.
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[1] Diese Story ist natürlich frei erfunden. Ähnlichkeiten mit lebenden Personen müssen nicht unbedingt Zufall sein.